Bewerbungen für neues Förderprogramm Sozialer Isolation und Einsamkeit älterer Menschen vorbeugen

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Mit einem Modellprogramm wird die Teilhabe älterer Menschen gestärkt © BAGSO/Dietl

In den nächsten Jahren werden mit den Babyboomern jedes Jahr etwa eine Million Menschen das Renteneintrittsalter erreichen. Ihre Biografien weisen oft Brüche sowie Ortswechsel auf. Und im Gegensatz zu vorangegangenen Generationen, die meist in traditionellen Familien und Ehen lebten, sind sie häufiger Single und werden vermutlich mehr von Einsamkeit im Alter betroffen sein. Vereinsamung und soziale Isolation sind auch durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für viele ältere Menschen, insbesondere für Alleinlebende, eine Belastung.

Ältere Menschen in die Gesellschaft einbinden

Mit dem neuen Bundesmodellprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) "Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" soll erstmals auch mit Fördermitteln der Europäischen Union (EU) die soziale Teilhabe älterer Menschen (über 60-Jährige) gestärkt werden. Es ist das erste ESF-Programm dieser Art, das Einsamkeit und sozialer Isolation im Alter vorbeugen, diese bekämpfen und die finanzielle Absicherung im Alter stärken soll. Die EU unterstützt die Projektträger mit Zuwendungen aus dem ESF bei der Erprobung und Dokumentation von Maßnahmen, die in Kooperation mit den örtlichen Arbeitsverwaltungen, den Kommunen und weiteren Partnern durchgeführt werden sollen.

Soziale Teilhabe stärken

Das Programm richtet sich vorrangig an ältere Beschäftigte (über 60-Jährige), die vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen sind und damit auch von gesellschaftlicher Isolation. Eines der langfristige Ziele ist, die Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter zu verbessern - sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase. Beratungsgespräche sollen dazu dienen, über Möglichkeiten zu informieren, Leistungen zur Grundsicherung im Alter in Anspruch zu nehmen und dabei unterstützen, in der nachberuflichen Phase eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gleichzeitig soll mit diesem ESF-Programm die Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit einsamen und/oder sozial isolierten älteren Menschen angestoßen werden. Dazu zählt der gezielte Ausbau der offenen Seniorenarbeit mit niedrigschwelligen Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangeboten. Zentral sind dabei die Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit und der Ausbau des freiwilligen Engagements.

Startschuss für das neue Förderprogramm

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie vom 26. Mai 2020 sind Bewerbungen nun möglich. Anträge sind bis zum 31. Juli bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA) auf elektronischem Wege über das Fördermittelportal ZUWES II zu stellen. Auf den Webseiten des ESF und der ESF-Regiestelle finden sich weitere Informationen zu dem Programm und den Voraussetzungen zur Teilnahme.