Hilfeanträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind sind grundsätzlich im Rahmen einer persönlichen Beratung in den Schwangerenberatungsstellen zu stellen. Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Kontaktieren Sie möglichst vorab die Beratungsstelle, die Sie planen aufzusuchen. Auf diese Weise erfahren Sie, ob gerade besondere Regelungen gelten und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.
Die Bundesstiftung ist weder am Antrags- noch am Bewilligungsverfahren beteiligt!
Suchmaschine auf familienplanung.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf der Internetseite www.familienplanung.de eine Postleitzahlensuche an, mit der Ratsuchende schnell Beratungsstellen in ihrer Nähe finden. Klicken Sie auf das Feld "Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind" unterhalb der Suchfelder, bevor Sie die Postleitzahl eingeben. Es werden dann nur Schwangerschaftsberatungsstellen angezeigt, die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung bearbeiten.
Suchmaschine auf dajeb.de
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Internetseite www.dajeb.de der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V. (DAJEB) bietet den "Beratungsführer online" zur Suche von Beratungsstellen in Ihrer Nähe an. Die Suche kann entweder nach Postleitbereich oder nach Ortsnamen erfolgen. Wählen Sie nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind".