Staatssekretär Dr. Ralf Kleindek gratuliert zum 30-jährigen Bestehen
Mit einem Festakt wurde am 13. November das 30-jährige Bestehen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gewürdigt. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek betonte in seiner Eröffnungsrede die wichtige Arbeit der Stiftung für Schwangere in finanziellen Notlagen. „Die Unterstützung durch die Bundesstiftung nimmt den schwangeren Frauen eine Last ab. Die finanziellen Hilfen geben Müttern und Vätern die Zuversicht, für ihr Kind beim Start ins Leben sorgen zu können. Das stärkt auch das Selbstbewusstsein der Eltern und verschafft ihnen Momente des Glücks und der Vorfreude auf das Kind. Diese Momente tragen frühzeitig zu einer guten Eltern-Kind-Beziehung bei, die für ein gesundes Aufwachsen so wichtig ist“, sagte Dr. Ralf Kleindiek bei dem Festakt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung stellt jährlich 92 Millionen Euro als ergänzende Hilfe zur Verfügung, um werdende Mütter zu unterstützen und ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. In Kooperation mit zentralen Einrichtungen in den Ländern und dem bundesweiten Netz der Schwangerschaftsberatungsstellen werden die Stiftungsmittel flexibel bezogen auf die konkrete Notlage an Schwangere vergeben. Auf diese Weise werden jährlich über 130.000 schwangere Frauen unterstützt.
Finanzielle Hilfen weisen den Weg zu weiteren Beratungsangeboten
Die im letzten Jahr abgeschlossene Evaluation der Arbeit der Bundesstiftung hat die besondere Wirksamkeit der finanziellen Stiftungshilfen gerade am Anfang einer Schwangerschaft im Zusammenwirken mit der individuellen Beratung bei der Antragstellung bestätigt.
Das finanzielle Hilfsangebot der Bundesstiftung führt schwangere Frauen oft zum ersten Mal in eine Beratungsstelle. Dort erhalten sie zusätzlich umfassende Informationen über mögliche andere soziale Leistungen und die vor Ort bestehenden Unterstützungsangebote im vielfältigen Netz Früher Hilfen. Das Geld der Bundesstiftung, das eine kurzfristige Akut-Hilfe ist, öffnet so die Türen zu langfristiger Hilfe und Begleitung junger Familien.
Video Festakt zum 30-jährigen jubiläum der Bundesstiftung
Broschüre zum Festakt: 30 Jahre Unterstützung für schwangere in Notlagen
Im November 2014 fand anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der „Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ein Festakt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Die Veranstaltung wurde dokumentiert und in einer Broschüre festgehalten. Darin finden sich die Reden, Grußworte sowie Meilensteine aus der Geschichte der Bundesstiftung, wichtige Ergebnisse der Evaluation aus dem Jahr 2013 sowie die Vorstellung der Bundesstiftung als Good-Practice-Beispiel in der EU.
Seit 1984 unterstützt die Bundesstiftung Mutter und Kind schwangere Frauen in Notlagen. Durchschnittlich profitiert jede fünfte Frau in Deutschland von den Stiftungsleistungen. Die Evaluation hat deutlich belegt, dass die Stiftungshilfen erfolgreich eingesetzt werden.
Klar ist: Das Stiftungsgeld allein kann die Notlagensituation werdender Mütter nicht verbessern. Der Hauptgrund für die hohe Wirksamkeit der Stiftungshilfen ist die enge Verknüpfung der Antragstellung mit dem Beratungsangebot in den Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Wichtig ist eine persönliche, vertrauensvolle Beratung über bestehende Unterstützungsangebote.
„Die Evaluation zeigt auch: Viele der Schwangeren wären ohne den Anreiz der finanziellen Hilfen überhaupt nicht in eine Beratungsstelle gekommen. Sie hätten nicht – oder zumindest nicht so frühzeitig – erfahren, welche Unterstützungsangebote und Möglichkeiten es gibt. Das Geld der Bundesstiftung, das eine kurzfristige Akuthilfe ist, öffnet die Türen zu langfristiger Hilfe und Begleitung junger Familien,“ so Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Webversion der Jubiläumsbroschüre steht
hier zum Download bereit.