Sie haben Fragen an uns und konnten bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) keine Antwort finden? Oder Sie haben Anregungen oder Bedarf an Informationsmaterial? Dann wenden Sie sich bitte wie folgt an uns.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass weder die Bundesstiftung Mutter und Kind, noch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei dem die Geschäftsführung der Bundesstiftung organisatorisch angesiedelt ist, auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Anträge auf Stiftungsmittel sowie diesbezügliche Unterlagen nicht an die Bundesstiftung zu richten sind.
Die Bundesstiftung ist weder am Antrags- noch am Bewilligungsverfahren beteiligt!
Anträge auf Unterstützungsleistungen können ausschließlich in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnort und im entsprechenden Bundesland der Antragstellerin gestellt werden, siehe unter Beratung und Antragstellung vor Ort. Bitte beachten Sie, dass die Anträge nicht schriftlich oder per E-Mail gestellt werden können, sondern eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufgesucht werden muss.
Die zuständigen Stellen in den Ländern bearbeiten die von den Schwangerschaftsberatungsstellen weitergeleiteten Anträge selbstständig und veranlassen auch die Zahlungen.
Die Bundesstiftung kann daher keine Auskünfte zum Stand des Bewilligungsverfahrens oder zu den Gründen für eine getroffene Entscheidung erteilen!
Bei allgemeinen Fragen zur Bundesstiftung, zu denen Sie bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) nichts finden konnten, können Sie uns wie folgt kontaktieren: