Stiftungsrat
Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere
- die Feststellung des Haushaltsplans, die Feststellung der Jahresrechnung,
- die Richtlinien über die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel und
- die Entlastung der Geschäftsführung am Ende eines Haushaltsjahres.
In der Regel tritt der Stiftungsrat einmal im Jahr zusammen. Er besteht aus
- vier Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
- einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und
- vier Vertreterinnen und Vertretern aus den Reihen der Zuweisungsempfänger.
Derzeit sind folgende Mitglieder im Stiftungsrat vertreten:
Nr. | Name | Institution |
---|---|---|
1 | Anja Stahmann, Staatssekretärin, Stiftungsratsvorsitzende | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
2 | Dr. Petra Follmar-Otto, Abteilungsleiterin 4, stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
3 | Julia Krieger, Referatsleiterin 413 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
4 | Julia Funk, Referentin im Ref. 516 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
5 | Dr. Jana Hallermann, Referentin im Referat II C 4 | Bundesministerium der Finanzen |
6 | Claudia Porr, Abteilungsleiterin im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz | Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" |
7 | Monika Brüggenthies, Bereichsleitung Gesellschaft und Zusammenarbeit | Caritasverband für die Diözese Münster |
8 | Andrea Schaller, Bereichsleitung Familie, Frauen, Jugend, Migration | Diakonie Hessen |
9 | Thomas Früh, Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | Stiftung "Hilfen für Familien, Mutter und Kind" des Freistaates Sachsen |
Kuratorium
Das Kuratorium berät den Stiftungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die Mitglieder des Kuratoriums repräsentieren wichtige gesellschaftliche Institutionen (Kirchen, Wohlfahrtspflege, Ärzteschaft, Frauen- und Familienverbände, Wissenschaft), die im Stiftungserrichtungsgesetz näher beschrieben sind.
Das Kuratorium besteht aus:
- zwei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen,
- sechs Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
- je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Zuweisungsempfänger in den Bundesländern,
- je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände,
- einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen,
- einer Vertreterin des Deutschen Frauenrates,
- einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Deutschen Ärzteschaft und
- bis zu acht weiteren Mitgliedern, die durch den Vorsitzenden des Stiftungsrates berufen werden.
In der Regel tritt das Kuratorium einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Vorsitzende des Kuratoriums ist Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kuratoriumsmitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Derzeit sind folgende Mitglieder im Kuratorium vertreten:
Nr. | Name | Institution |
1 | Ekin Deligöz, MdB Parlamentarische Staatssekretärin (Kuratoriumsvorsitzende) | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
2 | Gülistan Yüksel, MdB | Deutscher Bundestag |
3 | Dr. Katja Leikert, MdB | Deutscher Bundestag |
4 | Ulle Schauws, MdB | Deutscher Bundestag |
5 | Nicole Bauer, MdB | Deutscher Bundestag |
6 | Julia Seeberg, Geschäftsführerin | donum vitae Bundesverband e.V. |
7 | Cornelia Rohn, Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt | pro familia Bundesverband e.V. |
8 | Angelika Wolff, Referentin im Diakonischen Werk | Evangelische Kirche in Deutschland |
9 | Dr. Natascha Sasserath-Alberti, Referentin | Kommissariat der deutschen Bischöfe |
10 | Heike Buschmann, Referentin | Diakonie Deutschland |
11 | Stephanie Rohde, Referentin | Sozialdienst Katholischer Frauen Gesamtverein e.V. |
12 | Nicole Schmidt, Referentin im Landesverband Brandenburg | Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Generalsekretariat |
13 | Sina Küster, Referentin | Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e.V. |
14 | Juliane Meinhold, Abteilungsleiterin | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –Gesamtverband e.V. |
15 | Günter Jek, Leiter des Berliner Büros | Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. |
16 | Stephan Kassel, Geschäftsführer | Familie in Not – Stiftung des Landes Niedersachsen |
17 | Michael Hoffmeier, Geschäftsführer | Thüringer Stiftung HandinHand, Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not |
18 | Andrea Wilke-Wolff, Referatsleiterin | Stiftung „Familie in Not“ des Landes Schleswig-Holstein |
19 | Isabel Zenner, Referatsleiterin | Stiftung „Familie in Not” des Landes Rheinland-Pfalz |
20 | Robert Höcherl, Referatsleiter | Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, Bayern |
21 | Anja-Christin Faber, Geschäftsführerin | Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg” |
22 | Gabriele Lüdemann, Geschäftsführerin | Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien” Mecklenburg-Vorpommern |
23 | Holger Schulze, Abteilungsleiter | Stiftung „Hilfe für die Familie” – Stiftung des Landes Berlin |
24 | Martina Wunsch, Geschäftsstellenleiterin | Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind” des Freistaates Sachsen |
25 | Monika Burkhard, stellv. Vorstandsmitglied | Stiftung „Familie in Not” des Landes Baden-Württemberg |
26 | Frank Winckler, Geschäftsführer | Stiftung „Familie in Not – Sachsen-Anhalt” |
27 | Tanja Demmel, Referentin | Deutscher Städtetag |
28 | Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete | Deutscher Landkreistag |
29 | Alexander Frolow, Fachbereichsleiter, Stadt Halle (Saale) | Deutscher Städte- und Gemeindebund |
30 | Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer | Deutscher Familienverband |
31 | Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin | Deutscher Frauenrat |
32 | Britta Susen, Dezernatsleiterin | Bundesärztekammer |
Geschäftsführung
Die laufenden Geschäfte der Bundesstiftung und ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung werden von der Geschäftsführung wahrgenommen. Sie ist für die Vergabe der Stiftungsmittel an die Zuweisungsempfänger sowie für die Überwachung ihrer zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung verantwortlich. Die zentralen Einrichtungen in den Ländern, die mit der Bundesstiftung Mutter und Kind kooperieren, tragen den Personal- und Verwaltungsaufwand für die Weitergabe der Stiftungsmittel an die Hilfeempfängerinnen.
Die Geschäftsführung der Bundesstiftung ist im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.
Sitz der Geschäftsstelle der Bundesstiftung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
E-Mail: BundesstiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de