Diese Erklärung gilt für https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
Möglichst viele Menschen sollen die Internet-Seite nutzen können.
Deshalb wird sie programmiert und gestaltet
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.
Damit sind wir noch nicht ganz fertig.
Wir arbeiten weiter daran.
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:
• Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG
• Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV
Probleme melden
Sie haben Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie diese Probleme bitte
per E-Mail an StiftungMutterundKind@bmfsfj.bund.de.
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet
und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle um Hilfe bitten.
Die Schlichtungs-Stelle vermittelt bei Problemen
zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundes-Behörden.
Diese Vermittlung nennt man auch Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist für Sie kostenlos.
Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie
alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.
Dort erfahren Sie auch, wie Sie den Antrag stellen.
Das Antrags-Formular gibt es auch in Leichter Sprache.
Für gehörlose Menschen gibt es einen Übersetzungs-Service
von Schrift-Sprache in Deutsche Gebärden-Sprache.
Das sind die Kontakt-Daten der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de