Sie dient der Stiftung als wichtiges Kontrollinstrument, um die Anzahl und die Höhe der geleisteten Hilfen in den einzelnen Bundesländern zu dokumentieren.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind stellt ihre finanziellen Mittel den in den Bundesländern im Rahmen des Stiftungszwecks tätigen Landesstiftungen und Verbänden zur Verfügung, um Bedürftige im Sinne des Stiftungsgesetzes zu unterstützen. Diese zentralen Einrichtungen können selbst keine Anträge auf Unterstützung entgegennehmen. Die Statistik erfasst jede Schwangerschaft (nur einmal) über die bewilligten Erstanträge. Sie gibt nicht nur Auskunft über die Anzahl der Antragstellerinnen und die der Hilfeempfängerinnen, sondern auch über Alter, wirtschaftlichen Status, Staatsangehörigkeit, Antragszeitpunkt während der Schwangerschaft sowie darüber, ob es sich um verheiratete, in eheähnlicher Gemeinschaft oder ohne Partner lebende Frauen handelt.
Darüber hinaus schlüsselt die Statistik die Anzahl der mitwirkenden Beratungsstellen auf und macht Angaben darüber, in welchen Bundesländern zusätzlich landeseigene Stiftungsmittel zur Verfügung stehen und wie hoch diese sind. Dabei gibt es in den einzelnen Bundesländern jeweils festgelegte Einkommensgrenzen für die Feststellung einer Notlage (nach den Regelsätzen des Sozialgesetzbuchs).
Zur Sozialdatenstatistik wurde zur Unterstützung insbesondere der Schwangerschaftsberatungsstellen beim Ausfüllen der Abfrageformblätter eine Legende erstellt. Damit werden vor allem bestehende Auslegungsfragen bei der Erfassung der einzelnen Merkmale geklärt und immer wieder auftretende Fragestellungen beantwortet. Die Legende ist hier abrufbar.