Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesstiftung Mutter und Kind mehr Geld für die finanziellen Hilfen für schwangere Frauen in Not erhält.
Mit dem Online-Portal https://service.justiz.de/ entwickelt und erprobt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen eines Pilotprojekts neue Online-Dienste der Justiz. Darunter auch wichtige Hilfen für Menschen mit...
Jeweils zum 1. Juli eines Jahres werden neue Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Diese gelten auch für das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich zum 1. Juli 2026 von monatlich 1.560 Euro auf 1.590 Euro.
Die Hilfen müssen im Rahmen eines Beratungsgespräches vor Ort in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Beratungsstellen, wo Sie die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen können, finden Sie hier.
Studien, Statistiken und die Evaluation zur Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind.
40 Jahre Bundestiftung Mutter und Kind, dass sind 40 Jahre Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Aus diesem Anlass werfen wir gemeinsam mit vielen weiteren Personen einen Blick zurück auf 4 Jahrzehnte der Stiftungsarbeit.