Bundesstiftung Mutter und Kind

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sich stapelde Geldmünzen
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Grundsätzlich sind die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind unpfändbar. So regelt es § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” (MuKStiftG).

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Über die Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind und ihre Hilfen, wo und wie man diese beantragt, welche Antragsvoraussetzungen es gibt und wie Schwangerschaftsberatungsstellen sonst noch unterstützen können, erfahren Sie in unserm Erklärvideo, das barrierefrei zur Verfügung steht.

Standbild aus dem Erklärfilm "Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch"

Drogen in der Schwangerschaft

Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen in der Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Eine Fehlgeburt oder lebenslange Beeinträchtigungen können die Folge sein. Denn die Plazenta stellt für die meisten dieser Stoffe keine Barriere dar und sie können den Fötus nachhaltig schädigen. Das Kind wird zudem selbst abhängig und macht alle Entzugserscheinungen durch – spätestens nach der Geburt, wenn es vom mütterlichen Konsum abgekoppelt ist. Welche Gefahren für Ihr Kind bei der Einnahme solcher unterschiedlichen Substanzen bestehen und wo Sie Unterstützung beim Konsumverzicht finden, lesen Sie auf dieser Seite.

naturgetreue FASD-Puppe FASI mit den typischen Merkmalen eines Babys mit FAS

Rückblick auf das 40-jährige Jubiläum

40 Jahre Bundestiftung Mutter und Kind, dass sind 40 Jahre Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Aus diesem Anlass werfen wir gemeinsam mit vielen weiteren Personen einen Blick zurück auf 4 Jahrzehnte der Stiftungsarbeit.