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Top-Meldungen

sich stapelde Geldmünzen
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Grundsätzlich sind die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind unpfändbar. So regelt es § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” (MuKStiftG).

Die Bundesstiftung feiert!

Willkommen auf der Jubiläumsseite anlässlich unseres 40-jährigen Bestehens! 40 Jahre Bundestiftung Mutter und Kind, dass sind 40 Jahre Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen in Notlagen. Aus diesem Anlass werfen wir gemeinsam mit vielen weiteren Personen einen Blick zurück auf 4 Jahrzehnte der Stiftungsarbeit.

Aktuelle Meldungen

Eine Frau zeigt die Stop-Hand

Schwangerschaftskonfliktgesetz Belästigung von Schwangeren vor Beratungsstellen künftig ordnungswidrig

Am 13. November ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem Schwangere sowie das Personal vor Schwangerenberatungsstellen und Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, wirksam vor unzulässigen Belästigungen geschützt werden können.

Cover der Publikation

Praxishilfe für Fachkräfte Kontopfändungsschutz für Stiftungshilfen – Handreichung für die Praxis

Die neu erschienene Broschüre „Pfändungsschutz für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens““ bietet allen, die mit der Antragstellung und Bewilligung von Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind...

Cover der Publikation

Informationsmaterial Flyer „Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft“ wieder bestellbar

Der beliebte Flyer des BMFSFJ mit Informationen über Leistungen und Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie über die Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind wurde erneut nachgedruckt.

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Über die Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind und ihre Hilfen, wo und wie man diese beantragt, welche Antragsvoraussetzungen es gibt und wie Schwangerschaftsberatungsstellen sonst noch unterstützen können, erfahren Sie in unserm Erklärvideo, das barrierefrei zur Verfügung steht.

Standbild aus dem Erklärfilm "Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch"

Drogen in der Schwangerschaft

Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen in der Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Eine Fehlgeburt oder lebenslange Beeinträchtigungen können die Folge sein. Denn die Plazenta stellt für die meisten dieser Stoffe keine Barriere dar und sie können den Fötus nachhaltig schädigen. Das Kind wird zudem selbst abhängig und macht alle Entzugserscheinungen durch – spätestens nach der Geburt, wenn es vom mütterlichen Konsum abgekoppelt ist. Welche Gefahren für Ihr Kind bei der Einnahme solcher unterschiedlichen Substanzen bestehen und wo Sie Unterstützung beim Konsumverzicht finden, lesen Sie auf dieser Seite.

naturgetreue FASD-Puppe FASI mit den typischen Merkmalen eines Babys mit FAS